Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag der Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH.
AGB
- I. Geltungsbereich
- II. Vertragsabschluß, -partner, Verjährung
- III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- IV. Rücktritt des Kunden ( Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Schlafpunkt (No Show)
- V. Rücktritt des Schlafpunkt.
- VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und – rückgabe, Zimmerordnung.
- VII. Haftung des Schlafpunkt.
- VIII. Schlußbestimmungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionzimmern zur Beherbergung, nutzung der Gemeinschaft und Veranstaltungsräume, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension (im weiteren Schlafpunkt genannt).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Schlafpunkt, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluß, -partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Schlafpunkt zustande. Dem Schlafpunkt steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind Schlafpunkt und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Schlafpunkt gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Schlafpunkt eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen dem Schlafpunkt verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnissunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Pflichtverletzung des Schlafpunkt beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Schlafpunkt ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise des Schlafpunkt zu zahlen. Dies gilt auch, für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des Schlafpunkt an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Schlafpunkt allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel-Pension Schlafpunkt GmbHferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbHoder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Hotel-Pension Schlafpunkt GmbHdem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotel-Pension Schlafpunkt Gmb Hoder Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorrauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden ( Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH (No Show)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH . Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH zur Rüchsichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 Rücktritt des Kunden vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH steht es frei, den im entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist..
V. Rücktritt des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH .
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH auf sein Recht nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Verlag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. – Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden. – Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Hotelleistung dem reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH zuzurechnen ist., ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und – rückgabe, Zimmerordnung.
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH spätestens um 11.00 Uhr geräumt mit Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Danach kann Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH über den im dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
4.Das Hotel ist berechtigt reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
5. Alle Zimmer und Gemeinschftsräume des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH sind Rauchfrei. Das Rauchen ist nur im Raucherraum und auf den Raucherterrassen gestattet.
6. Ein von rauchenden Kunden ausgelöste Feueralarm wird mit einer Pauschale von 200,00EUR dem Kunden in Rechnung gestellt.
VII. Haftung des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH .
1. Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüchte des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH auftreten, wird Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu EUR 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem vAnzeige macht (§ 703 BGB).Für eine weitergehende Haftung des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH gilt vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH .Vorstehende Ziffer 1 Satz 2-4 gilt entsprechend.
4. Weckaufträge müssen mit Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH extra vereinbart werden. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Zifffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
VIII. Schlußbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH .
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist – im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH . Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH .
4. Es gilt deutsches Recht.Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Killisionsrechts ist ausgeschlossen
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotel-Pension Schlafpunkt GmbH aufnahme unwirksam oder nicht richtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.